index.md (4007B)
1 Satzung 2 ======= 3 4 ## §1 — Name und Sitz 5 6 (1) Der Verein führt den Namen "suckless.org e.V." 7 8 (2) Der Verein hat seinen Sitz in München. 9 10 ## §2 — Zweck 11 12 (1) Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Freier Software. Freie Software im 13 Sinne dieser Satzung ist Software, die der Definition von Open-Source-Software 14 der "Open Source Initiative (OSI)" entspricht. Der Verein verfolgt keine 15 wirtschaftlichen Interessen. 16 17 (2) Der Vereinszweck wird erzielt durch die eigene Entwicklung freier Software 18 und die Bereitstellung von Kommunikationsplattformen, sowie durch die 19 Ausrichtung von Vortrags-, Vorführungs- und Diskussionsveranstaltungen. Die 20 Ergebnisse der Vereinsarbeit stehen der Allgemeinheit offen. 21 22 ## §3 — Mitgliedschaft 23 24 Mitglieder des Vereins können alle volljährigen Personen werden, die einen 25 schriftlichen (auch per E-Mail) Aufnahmeantrag beim Vorstand des Vereins 26 gestellt haben. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, kann der Beitrittswillige 27 die Mitgliederversammlung berufen. Diese entscheidet endgültig über die 28 Mitgliedschaft. 29 30 ## §4 — Ende der Mitgliedschaft 31 32 Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der 33 Austritt erfolgt durch schriftliche (auch per E-Mail) Erklärung gegenüber dem 34 Vorstand. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit einer 35 Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. 36 37 ## §5 — Mitgliedsbeiträge 38 39 Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrags wird 40 in der Mitgliederversammlung bestimmt. 41 42 ## §6 — Organe des Vereins 43 44 Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung. 45 46 ## §7 — Vorstand 47 48 (1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. 49 Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und 50 außergerichtlich durch den 1. oder 2. oder 3. Vorsitzenden je allein vertreten. 51 52 ## §8 — Amtsdauer und Beschlussfassung des Vorstandes 53 54 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren, 55 vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt. Der Vorstand bleibt jedoch auch 56 nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl des neuen Vorstandes im Amt. 57 Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom 58 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden oder 3. Vorsitzenden schriftlich, 59 telefonisch oder per E-Mail einberufen werden. 60 61 ## §9 — Mitgliederversammlung 62 63 Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. 64 Sie beschließt vor allem über die Beiträge, die Entlastung und die Wahl des 65 Vorstandes und über Satzungsänderungen. Eine außerordentliche 66 Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder 67 einzuberufen. Die Einberufung zu Mitgliederversammlungen erfolgt durch den 68 Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich (auch per E-Mail) unter 69 Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Tagesordnung kann durch Mehrheitsbeschluss in 70 der Mitgliederversammlung in der Sitzung ergänzt oder geändert werden; dies 71 gilt nicht für Satzungsänderungen. Die Mitgliederversammlung fasst ihre 72 Beschlüsse mit der Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Stimmenthaltungen und 73 ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. 74 75 ## §10 — Beurkundung der Beschlüsse der Vereinsorgane 76 77 Über die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ist eine 78 Niederschrift aufzunehmen, die vom 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden 79 oder dem 3. Vorsitzenden und einem von der Versammlung gewählten 80 Protokollführer zu unterzeichnen ist. 81 82 ## §11 — Auflösung 83 84 Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck und mit einer Frist 85 von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit 86 einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder beschlossen 87 werden. Die Versammlung beschließt auch über die Art der Liquidation und die 88 Verwertung des verbleibenden Vermögens. 89 90 Vorstehende Satzung wurde am 30. Oktober 2015 errichtet. 91 Sowie am 21. Dezember 2015 geändert. 92 Sowie am 01. September 2017 geändert.